1. Art und Umfang der Leistung/Geltung der Bedingung
1.1
Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund
nachfolgender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Kollidieren die AGB beider Parteien,
verzichtet der Auftraggeber automatisch mit Auftragserteilung oder der Durchführung der
ersten Tätigkeit des Auftragnehmers die AGB des Auftragnehmers, so dass nur dessen AGB
gelten. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, sowie Änderungen des
Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und
fachgerecht auszuführen und stellt die erforderlichen Arbeitskräfte.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen (außer Feiertagen)
durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers
schließt der Auftragnehmer Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit
nicht anders vereinbart.
1.3
Gesonderte Leistungen außerhalb der vereinbarten vertraglichen Leistungen sind schriftlich
zu beauftragen (z.B. Container zur Müllentsorgung, Regietätigkeiten, Auftragserweiterung).
Bis zur schriftlichen Auftragserteilung wird der Auftragnehmer die zusätzlich angeforderten
Leistungen nicht erbringen. Für die Zusatzleistungen stellt der Auftragnehmer die
entstandenen Kosten zzgl. 5% Bearbeitungsgebühr in Rechnung.
2. Reinigungsmittel und Geräte
2.1
Der Auftragnehmer stellt, sofern nicht anders vereinbart, die für die Reinigungsarbeiten
erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten
zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet.
Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten- nicht verwendet
werden.
2.2
Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Liste aller Reinigungsmittel sowie technischer- und
Sicherheitsdatenblätter übermittelt. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige
Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher, Müllsäcke und Toilettenpapier (wenn
nichts anderes bei Beauftragung vereinbart) sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel
(Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank, o. ä. zur Verfügung und
übernimmt dafür die Kosten.
3. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beschäftigung von über 6 Std. pro Reinigungstag
geeignete Räume für das Personal der Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4. Gewährleistung
4.1
Bei einmaligen Leistung (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung.
4.2
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich
begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau
beschrieben werden.
4.3
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die angemessene Nachfrist beträgt mit
Ausnahme der Regelung in 4.4.grundsätzlich 48 Stunden.
4.4
Für Mängelrügen bei Bau, Glas und sonstigen Sonderreinigungen (Baugrobreinigung) gilt
eine Nachfrist von vier Wochen als angemessen vereinbart.
4.5
Für Mängel und Schäden, die darauf zurück zu führen sind, dass der Auftraggeber wichtige
Informationen schriftlich über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und
Gegenstände nicht an die Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung
übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für
die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. In diesem Fall ist
der volle Vergütungsanspruch fällig.
4.6
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Mangel ist unzulässig, wenn es
sich um einen Mangel handelt, der bis zu 10 v. H. der Auftragssumme betrifft. Darüber
hinaus besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des Wertes des voraussichtlichen
Mangels.
5. Schlüssel- und Notfallvorschriften
5.1
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das
Personal des Auftragnehmers herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der
Auftragnehmer im Rahmen der Ziffer 10.
5.2
Kann die Reinigungsarbeit mangels Schlüssel nicht durchgeführt werden, ist die volle
Vergütung zu entrichten.
6. Ausführung durch andere Unternehmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten anderer Unternehmen zu
bedienen.
7. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der
Auftragnehmer den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird,
unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist der
Auftragnehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen, jedoch nicht
des Verwaltungsaufwands für die Zeit der Unterbrechung zu reduzieren.
8. Nichtzahlung des Entgeltes
8.1
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen des Auftragnehmers nebst deren
Haftung, ohne das der Auftraggeber von seiner Zahlungsverpflichtung frei wird.
8.2
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann der
Auftragnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt jedoch überlassen, die Höhe seines
Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz wegen
Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30% des Stundensatzes zu
beanspruchen.
8.3
Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch den
Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
9. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt Rechtsnachfolge ein, es sei denn, dass der Gegenstand des
Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.
Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich des
Auftragnehmers wird der Vertrag nicht berührt.
10. Haftung
10.1
Schadensersatz gegen den Auftragnehmer sowie deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer Haftung wegen vorsätzlicher oder grober
fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
10.2
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sowie deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen wegen sonstiger Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
10.3
Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese auf 5000,00 € je
Schadensfall begrenzt.
11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich, spätestens innerhalb
von sieben Arbeitstagen schriftlich geltend zu machen. Andernfalls sind bestehende
Ansprüche ausgeschlossen.
12. Zahlungsverpflichtung/Unsicherheitseinrede
12.1
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines
kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt der Auftragnehmer seine Leistung jeweils zum
letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
12.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn der Auftragnehmer den
Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
12.3
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
12.4
Mahnungen werden dem Auftraggeber nach Abstufung in Rechnung gestellt. Mahnstufe 1
wird mit 5,00 Euro, Mahnstufe 2 mit 10 Euro und Mahnstufe 3 – letzte Mahnung mit 15 Euro
Gebühren berechnet. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
12.5
Sollten dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser dem Auftragnehmer gegenüber mit
Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so
werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur
vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgellt wurden oder unstreitig sind. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort
abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
13. Preisänderung
Der Auftragnehmer kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender
Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
• Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90 % vereinbart
• Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnerhöhungen, andere
tarifliche Vereinbarungen (z. B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den
Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und / oder Lohnfolgekosten
auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise mit schriftlicher Benachrichtigung
durch die Auftragnehmer angepasst werden.
• Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der
zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den
zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag
maßgebend.
• Preisänderungen, die auf Grund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart
werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien
ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des
Tarifvertrags eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an
berücksichtigt werden. Die oben benannten Preisänderungen können frühestens ein
Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart bzw. fällig werden.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessen Preisanpassung bei Erhöhung
der Kosten für Reinigungsmittel und Maschinen geltend zu machen. Ist der
Auftraggeber hiermit nicht einverstanden, steht dem Auftragnehmer ein
außerordentliches Kündigungsrecht von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats
zu.
14. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
14.1
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis
kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder bei einem
unbefristeten Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.06, 30.09 oder 31.12.
eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.
14.2
Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach
Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
14.3
Für Beide Vertragsparteien wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart und eine
Kündigungsfrist von zehn Tagen zum Monatsende der Probezeit vereinbart.
15. Datenschutz
15.1
Die Auftragnehmerin verarbeitet die im Zusammenhang mit der Eingehung und der
Durchführung von Aufträgen personenbezogenen Daten zum Zweck der
Eingehung/Durchführung von Vertragsverhältnissen oder Beendigung des Vertrages. Die
angegebenen Kontaktdaten sowie die im Verlauf der Abwicklung der Bestellung erhobenen
personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungs- und
Retoureninformationen, Rechnungs- und Lieferanschrift, ggf. Telefon) werden zum Zwecke
der Führung des Kundenkontos gespeichert. Die Verarbeitung der Daten beruht auf Art. 6 (1)
b DSGVO.
15.2
Sollten offene Rechnungen/Raten trotz Mahnungen nicht beglichen werden, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Daten einem Inkassodienstleister zum Zwecke des
Treuhandinkasso oder einem Anwalt zu übermitteln.
15.3
Die Daten können solange gespeichert werden, als an der Speicherung ein berechtigtes
Interesse besteht und dieses größer ist als das Interesse an der Nichtfortführung der
Speicherung. Sie haben das Recht auf Auskunft bezüglich der gespeicherten Daten.
15.4
Im Rahmen einer unsichereren Zahlungsart (z.B. Rechnung) ist der Auftragnehmer
berechtigt, zur Berechnung einer Auswahlwahrscheinlichkeit die internen Daten zu benutzen.
Im Rahmen dieser Prüfung besteht das Recht des Auftragnehmers Bonitätsinformationen
über den Auftraggeber bei einer externen Auskunftei einzuholen. Die zur Verfügung
gestellten Daten dürfen an die externe Auskunftei mit Vornamen, Nachnamen, Firmennamen
Adresse und Geburtsdatum/HRB/HRA-Nummer weitergeleitet werden.
15.5
Bei Aufruf der Website werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO durch den auf Ihrem Gerät
zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server der Website
gesendet und temporär in Log-Files gespeichert. Gespeichert werden bis zur automatisierten
Löschung nach 90 Tagen IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Name und URL der
abgerufenen Datei, ggf. der Referrer-URL, der verwendete Browser (Hersteller,
Versionsnummer, Typ), ggf. das Betriebssystem (Hersteller, Versionsnummer, CPUArchitektur
etc.) des Rechners und der Name des Access-Providers. Die HSB verwendet auf
ihre Website weiterhin Cookies, Werkzeuge zur Auswertung der Seitenaufrufe und zur
visuellen Gestaltung externe Anbieter für Schriftarten und Bilder.
15.6
Gemäß Art. 23 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus den dort benannten
Gründen widersprochen werden. Das allgemeine Widerspruchsrecht gilt für alle in dieser
Datenschutzinformation beschriebenen Verarbeitungszwecke auf der Grundlage des Art. 6
Abs. 1 lit. f DSGVO.
15.7
Auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter https://www.turgut.org ,
wird ergänzend Bezug genommen.
16. Geheimhaltung/Verwertungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich über sämtliche betriebliche Vorgänge(z.B. Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse), Verfahren und sonstigen Interna, die ihm und in zulässiger Weise,
seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Auftragnehmer bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren.
Übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte dem
Auftragnehmer ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden, so
behält sich der Auftragnehmer Schadenersatzansprüche vor.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diese
Regelungen in dem Sinne umzudeuten, damit der wirtschaftlich gewollte Zweck/Erfolg
erreicht werden kann.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand und Erfüllungsgort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im
Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen, Rechts oder öffentlichen- rechtlichen
Sondervermögens wird Regensburg vereinbart